Erstkontakt und Terminvereinbarung
Wenn Sie Interesse an einer psychotherapeutischen Behandlung, Beratung oder Begleitung haben, dann können Sie sich bei mir telefonisch, per Email oder mittels Online-Kontaktformular melden. Ich versuche Anfragen während der Woche innerhalb von 24 Stunden zu beantworten.
Erste Fragen sowie eine Terminvereinbarung für ein Erstgespräch können dann auf diese Art geregelt werden.
Erstgespräche
Ziel des Erstgesprächs sollte sein, dass ich Sie und Ihr Anliegen näher kennen lernen kann. Ebenso ist es für Sie sehr wichtig, mich kennen zu lernen – wie ich als Mensch bin, wie ich arbeite und ob Sie glauben, dass ich für Sie und Ihre Themen Hilfe bieten kann.
Laut Psychotherapieforschung macht die Beziehung 40% der Wirkung von Psychotherapie aus. Weitere wichtige Faktoren sind unter anderem die Motivation der KlientInnen sowie die sogenannte Ressourcenorientierung des Psychotherapeuten. Der Therapieerfolg hängt daher zu einem großen Teil davon ab, ob Sie bereit sind, sich auf die Therapie und auf die Therapiemethode einzulassen. Das gelingt wiederum nur wenn Sympathie und Vertrauen stimmen.
Am Ende des Erstgesprächs besprechen wir, ob die Zusammenarbeit für uns beide sinnvoll und hilfreich erscheint. Ich werde Ihnen auch mitteilen, was ich glaube, für Sie tun zu können und wie ein gemeinsamer Fahrplan aussehen könnte. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie einen Folgetermin vereinbaren oder noch darüber nachdenken wollen oder ob Sie eine weitere Zusammenarbeit ausschließen.
Folgetermine und Therapieverlauf
Jeder Mensch und jedes Problem sind einzigartig. Daher verläuft eine Psychotherapie bei jedem Menschen anders. Die Frequenz der Termine ist insbesondere davon abhängig, wie akut Ihre Lage ist und wie weit die Therapie bereits fortgeschritten ist. Für den psychotherapeutischen Prozess ist es jedoch wichtig, dass zwischen Sitzungen keine allzu großen Abstände sind und dass Sie regelmäßig wahrgenommen werden.
Für eine psychotherapeutische Behandlung schlage ich in der Regel einen Rhythmus von einer Sitzung alle zwei Wochen vor. Ist das Problem sehr akut, ist zu Beginn eine wöchentliche Sitzung ratsam. Die Abstände zwischen den Sitzungen können sich nach einiger Zeit vergrößern.
Folgende Settings bieten sich für die Einzeltherapie an:
Einzelstunde (50 min) * | € 50,- ** |
Erweiterte Sitzung (75 min) * | € 70,- ** |
Doppelstunde (100 min) * | € 85,- ** |
HINWEIS: Eine (teilweise) Übernahme bzw. Rückerstattung der Kosten über die Krankenkasse ist bei mir derzeit leider nicht möglich. Für “PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision” werden keine Kostenzuschüsse seitens der Krankenkassen gewährt.
Je nach therapeutischen Anliegen können auch Gruppensitzungen für Sie hilfreich sein. Angebote dazu finden Sie unter der Rubrik “Aktuelles”.
Abschluss einer Psychotherapie
Mir wird oft die Frage gestellt, wie lange eine Psychotherapie dauert. Diese Frage ist individuell zu beantworten: Es kommt auf Sie, Ihre Anliegen, Ihre Motivation, sämtliche Hindernisse und belastende Faktoren usw. an.
Ich versuche allerdings möglichst effizient zu arbeiten und rücksichtsvoll mit Ihren zeitlichen und finanziellen Ressourcen umzugehen. Sie sollten in der Regel erste Erfolge nach wenigen Stunden erleben. Es ist auch möglich, dass Sie Rückfälle und Zweifel erfahren. All das gehört zu Ihrem Prozess, genauso wie erhellende Momente, Erfolgserlebnisse und die Freude dem Ziel näher zu kommen.
Wenn Sie oder ich den Eindruck haben, dass die Psychotherapie beendet werden soll, dann ist es wichtig, dies anzusprechen.
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* Zahlungsmodalitäten: Die Sitzungen sind monatlich zu bezahlen. Sie können entweder in bar am Ende einer Sitzung oder per Banküberweisung bezahlt werden. Das Zahlungsziel für Banküberweisungen liegt bei 14 Kalendertagen. Es ist keine Mehrwertsteuer zu bezahlen (§6 Abs.1 Z.19 UStG 1994).
** Absageregelung: Gebuchte Sitzungen müssen bis spätestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Geschieht eine Absage nicht oder nicht zeitgerecht, wird die Sitzung zum halben Stundensatz verrechnet. Ich verpflichte mich ebenfalls, KlientInnen mindestens 48 Stunden im Voraus darüber zu informieren, sollte eine Sitzung meinerseits nicht stattfinden können. Sollte ich diese Vereinbarung nicht einhalten, biete ich eine Sitzung in der ausgemachten Länge kostenlos an. Wir haben beide das Recht einmal im Kalenderjahr gegen diese Vereinbarung zu verstoßen und eine Absage weniger als 48 Stunden im Voraus auszusprechen.