Diese Bezeichnung erhalten Ausbildungsteilnehmer/innen der Psychotherapieausbildung nach Absolvierung der wesentlichen Teile ihrer Ausbildung. Für die endgültige Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ muss unter anderem der Nachweis über eine länger andauernde selbständige Tätigkeit als „Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“ (600 Stunden) nachgewiesen werden.
Der Status berechtigt zur unmittelbaren und eigenverantwortlichen therapeutischen Arbeit mit Klientinnen und Klienten. Er verpflichtet zu regelmäßiger Supervision bei einem erfahrenen Kollegen oder einer erfahrenen Kollegin mit langjähriger Praxis als Psychotherapeut/in.
Diese läuft so ab, dass die (anonymisierten) Inhalte der selbständigen Arbeit von dazu besonders berechtigten Kolleginnen und Kollegen begleitet werden, was für die Klientin bzw. den Klienten wiederum mit dem Vorteil einer laufenden Qualitätskontrolle der Therapie verbunden ist.
Ein weiterer Vorteil für Klientinnen und Klienten ist der, dass die Stunden in der Regel wesentlich günstiger sind als bei Kolleginnen und Kollegen mit abgeschlossener Ausbildung.